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Doppik im Haushaltsrecht erfordert Output-Steuerung in der Sanierungsdurchführung


8. Deutscher Reparaturtag, Troisdorf

Im Rahmen eines vielbeachteten Vortrags beim 8. Deutschen Reparaturtag in Troisdorf, machte Markus Vogel deutlich, dass die Leistung der Örtlichen Bauüberwachung für den Bauherrn das unverzichtbare Element in der Qualitätssicherungskette schlechthin darstellt.

 

Vielfach wird das Erfordernis und der eminente Wert dieser Aufgabe auf kommunaler Ebene und bei Gemeindeprüfungsorganisationen – zumeist aus „Kostengründen“ – verkannt. Für den Gebührenzahler wirkt sich dies zumeist erst nach Jahren oder Jahrzehnten in einer dann wirksam werdenden verminderten Nutzungsdauer nachteilig aus. Der kausale Zusammenhang mit der minderen Ausführungsqualität wird dann kaum mehr hergestellt. Spätestens mit der Veröffentlichung der VSB-Empfehlung zur „Risikobewertung von Sanierungsverfahren“ wurde deutlich, dass die Qualität bei der Ausführung von Sanierungsarbeiten nur zum Zeitpunkt des Geschehens vor Ort sachgerecht und erfolgreich kontrolliert und beeinflusst werden kann und muss.
 

Markus Vogel lenkte den Blick in seinem Vortrag weg von der rein technischen Betrachtung, hin auf die kommunal- und haushaltsrechtlichen Bedingungen in den Kommunen. Viele Bundesländer haben die Kommunen zwischenzeitlich verpflichtet, das Haushaltssystem auf das „doppische Haushalts- und Rechnungswesen“ umzustellen. Er zeigte auf, dass die „Outputsteuerung“ die im kameralen System vorherrschende „Inputsteuerung“ ablösen muss. Dies bedeutet, dass das ökonomische Prinzip der Erfolgskontrolle (Outputsteuerung) das enge „Sparsamkeitsprinzip“ der Inputsteuerung (möglichst minimaler Mitteleinsatz) ablöst und die Kommunen nun verpflichtet sind, den Erfolg der veranlassten Maßnahmen in den Blick zu nehmen. Für das Bauwesen und gerade die Kanalsanierung bedeutet dies, dass durch eine intensive Bauüberwachung schon aus Wirtschaftlichkeitsüberlegungen heraus der Leistungserfolg des ausführenden Unternehmens unterstützt und für den Bauherrn sichergestellt werden muss, denn so Vogel: „Bauüberwachung schafft Nutzungsdauer!“.
 

Die Zeiten oberflächlicher Überwachungstätigkeiten – gerade im mangelanfälligen und besonders überwachungsbedürftigen Kanalsanierungsbereich – sind hierbei schon aus haushaltsrechtlichen Gründen vorbei. Vogel mahnte ein neues „Mind-Set“ sowohl auf Netzbetreiberseite wie auch auf Seiten der Ingenieurbüros an. Letztere seien in den vergangenen Jahrzehnten der kommunalen Inputsteuerung „sozialisiert“ worden. Dies führte dazu, dass die Intensität der Bauüberwachung sich auf breiter Front am vom Bauherrn hierfür bereit gestellten (zu geringen) Honorar orientierte. Die Honorarermittlung selbst nahm die maßnahmenspezifisch erforderlichen Zeitbedarfe einer sachgerechten Überwachungstätigkeit indessen nicht in den Blick. Die Netzbetreiber seien, so Vogel, aufgefordert, die eigenen Erwartungen an die Intensität und Ortspräsenz der Bauüberwachung von Maßnahme zu Maßnahme fallbezogen zu definieren und in die Honorarermittlung einpreisen zu lassen. Nur so könne die öffentliche Hand, ihrer Verpflichtung einer haushaltsrechtlich sorgsamen Mittelverwendung (Sanierungskosten + Überwachung der vertraglichen Qualitätsanforderungen) gerecht werden.


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VOGEL Ingenieure - Kanalsanierung und Instandhaltung